Trinkwasseruntersuchungen in Zahnarzt - und Arztpraxen

K+R Wassercheck ist Ihr kompetenter Partner für alle Fragen und Dienstleistungen rund um die Wasseranalytik.
Das den Patienten und dem Personal zur Verfügung gestellte Wasser muss gemäß § 4 TrinkwV so beschaffen sein, dass es durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der Gesundheit nicht zu besorgen ist. Darüber hinaus muss auch das Wasser aus den Dentaleinheiten bakteriologisch unbedenklich sein.



Hygiene sollte deshalb im Interesse des Praxisinhabers sein, nicht nur um Patienten und Mitarbeiter zu schützen, sondern auch um Ihr Unternehmen in Haftungsfragen zu sichern. Denn eine Praxis hat eine Verpflichtung gegenüber Patienten und Mitarbeitern.


Arztpraxis

Die erforderliche mikrobiologische und chemische Unbedenklichkeit kann nur durch geeignete Trinkwasseruntersuchungen nachgewiesen werden. Unter Berücksichtigung der wesentlichen Einflussgrößen wird folgender Umfang einmal jährlich empfohlen:
Arzthandwaschbecken im Behandlungszimmer: Entnahme einer Kaltwasserprobe
- Koloniezahl 22 °C / 36 °C
- E. coli/Coliforme Bakterien
- Pseudomonas aeruginosa
Dentaleinheit: Entnahme des Kühlwassers aus dem Hand-/Winkelstück
- Koloniezahl 36 °C
- E. coli/Coliforme Bakterien
- Pseudomonas aeruginosa
- Legionella species

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Untersuchungspflicht gemäß Trinkwasserverordnung.
Für eine Beratung sowie eine Terminvereinbarung stehen wir ihnen gerne zur Verfügung

Arztpraxis