Legionellenprüfung / -Untersuchung

Beprobungspflicht besteht für:
z. B. selbstbewohnte oder vermietete Häuser und Wohnungen, Hotels und Pensionen, Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Wohnheime, Sporthallen und Fitnessstudios, Vereinsheime, Gewerbebetriebe, Öffentliche Gebäude, Arztpraxen ,Friseursalons , Saunen…

Unsere Dienstleistung umfasst den gesamten Prozess der Legionellenanalytik. Wir bieten Ihnen ein Rund-um-sorglos-Paket, um sicherzustellen, dass Sie Ihre gesetzlichen Untersuchungspflichten, Ihre Informationspflichten und Ihre Handlungspflichten erfüllen.
• Die Begehungen von Liegenschaften zur Festlegung, Erfassung und Dokumentation der Steigstränge und Probenahmestellen
• Wenn notwendig die Organisation der Installation von Probeentnahmeventilen entsprechend den Vorgaben des Umweltbundesamtes (UBA)
• Die gesamte Planung und Terminierung der Probenahme mit Ihren Nutzern und Ihrem Ansprechpartner vor Ort
• Die Beprobung durch zertifizierte, geschulte und auditierte Probenehmer
• die Untersuchung in unserem akkreditierten Labor inklusive des abschließenden Prüfberichts
• Die Archivierung Ihrer Prüfberichte als Handlungsnachweis über den gesamten Zeitraum der vorgeschriebenen 10 Jahre

Wo muss beprobt werden?
orientierende Untersuchung nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 umfasst folgende Entnahmestellen:
•Austritt des Trinkwassererwärmers
•Eintritt der Zirkulation in den Trinkwassererwärmer
•eine Entnahmestelle pro Steigstrang, jeweils möglichst weit von der zentralen Trinkwassererwärmung entfernt liegend.
•an jeder einzelnen Zirkulationssammelleitung
•ggf. an einzelnen Stockwerksleitungen